Ausbildung staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent
ZieleZiel des Lehrplanes ist es, den Schüler zu einer praxisbezogenen Berufsqualifikation zu führen. Er soll es ihm ermöglichen, - Alltagssituationen in fremdsprachigen Ländern zu bewältigen, - Gäste aus dem Ausland zu betreuen - sich mit ausländischen Geschäftspartnern im gesellschaftlichen und beruflichen Bereich zu unterhalten - muttersprachliche und fremdsprachliche Korrespondenz nach Vorgaben zu führen, - mittelschwere Texte des beruflichen Alltags in die Fremdsprache und aus der Fremdsprache mündlich zu übertragen. Damit dieses Ausbildungsziel erreicht werden kann, sollte der Schüler selbstständig arbeiten und in Eigeninitiative handeln sowie Probleme bewältigen.
AnforderungenVoraussetzung für die Aufnahme in das erste Schuljahr der Berufsfachschule ist der Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses und ein erfolgreich bestandener Einstufungstest in der 1. Fremdsprache Englisch. Auch Bewerber ohne einen mittleren Bildungsabschluss können aufgenommen werden, wenn sie mindestens eine 3-jährige hauptberuflche Tätigkeit in einem englisch- sprachigen Beruf nachweisen. Zeugnisse ausländischer Schulen werden nach den Richt- linien des Bayerischen Staatministerium für Unterricht und Kultus anerkannt. Abiturienten können unter Umständen sofort in das zwei- te Schuljahr eintreten. Hierfür muss eine besondere Auf- nahmeprüfung bestanden werden.