Master Gebärdensprachdolmetschen

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Master Gebärdensprachdolmetschen

  • Ziele Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen dient dazu, GebärdensprachdolmetscherInnen für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Hierzu sollen die notwendigen Arbeitstechniken sowie die theoretischen Grundlagen erworben werden.
  • Anforderungen Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist * ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule im Fach Gebärdensprachdolmetschen * oder eine Anzahl von mindestens 60 LP im genannten Fach (oder äquivalente Leistungen) bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses anderer Fachrichtung. * oder ein Hochschulabschluss anderer Fachrichtung verbunden mit dem Nachweis der bestandenen staatlichen Prüfung Gebärdensprachdolmetschen Als zusätzliche Qualifikationen werden ausreichende Englischkenntnisse (Niveau: mindestens B2) erwartet.
  • Titel Master of Arts (M.A.)
  • Inhalt Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren, den sprachlichen Besonderheiten von Fachvorträgen in beiden Arbeitssprachen sowie den Besonderheiten in der Vorbereitung die praktische Dolmetschkompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen zu erwerben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.

    Die Studierenden sollen Dolmetschkompetenz in den beiden Pflichtbereichen erwerben und dazu befähigt werden, translationswissenschaftliche Fragestellungen aus den oben genannten Bereichen zu bearbeiten. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung bescheinigt außerdem, dass die Studierenden einen soliden Überblick und einen souveränen Umgang mit Inhalten und Analysemethoden des Faches ebenso wie mit theoretischen Argumentationen gewonnen haben. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.


    Der Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Profilbereich und einen Wahlbereich.

    * Im Pflichtbereich (4 Module a 10 LP) belegen Sie die anwendungsorientierten Module "Dolmetschen in strafrechtlichen Verfahren ", "Dolmetschen in zivilrechtlichen Verfahren ", "Konferenzdolmetschen: Vorbereitungsstrategien und Umgang mit fachsprachlichen Vorträgen " sowie "Konferenzdolmetschen in internationalen Zusammenhängen ".
       
    * Im Profilbereich setzten Sie selbst Ihre eigenen Schwerpunkte und besuchen je ein forschungsbezogenes Modul ("Betreutes Forschen im Team") sowie ein weiteres gebärdensprachlinguistisches bzw. kulturwissenschaftliches Modul.
       
    * Im Wahlbereich (20 LP) haben Sie die Möglichkeit, frei nach Neigung und Interesse Module und Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultät für Geisteswissenschaften zu belegen. Der Wahlbereich dient der Stärkung ihrer interdisziplinären Kompetenzen. Sie erwerben Kenntnisse in anderen Fachdisziplinen und lernen dabei, über die Grenzen ihres eigenen Spezialgebiets hinaus zu denken.

    Abschluss

    Im letzten Semester des Masterprogramms, also in der Regel im vierten Fachsemester, wird das Abschlussmodul belegt. Es besteht aus einem Kolloquium (1 SWS / 1 LP), der Anfertigung einer ca. 80seitigen Masterarbeit (Bearbeitungszeit: fünf Monate; 24 LP), sowie einer 45minütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP, inkl. Vorbereitungszeit). Bei der Berechnung der Endnote des Abschlussmoduls werden die Einzelleistungen mittels Leistungspunkten gewichtet. Die so ermittelte Endnote des Abschlussmoduls trägt mit einem Anteil von 25 % zur Gesamtnote des MA-Abschlusses bei. Die Ergebnisse der übrigen Modulprüfungen in Pflicht- und Profilbereich schlagen mit insgesamt 75 % in der Abschlussnote zu Buche.



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