Master Gebärdensprache

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Master Gebärdensprache

  • Ziele Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachen dient dazu, vertiefte Kenntnisse über sprach- und kulturwissenschaftliche Themenbereiche hinsichtlich der Gebärdensprachen Gehörloser, insbesondere der Deutschen Gebärdensprache (DGS), zu erwerben und eine betreute Einführung in Forschungstätigkeit in diesem Gebiet zu erhalten.
  • Anforderungen Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachen ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern Gebärdensprachen, Gebärdensprachdolmetschen, Deaf Studies oder eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten Fächer bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses (oder äquivalenter Leistungen) anderer Fachrichtung. Als Sonderregelung ist die Zulassung möglich bei Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule in einem anderen Fach verbunden mit dem Nachweis von Gebärdensprachkursen im Umfang von mindestens 100 Stunden sowie eines Schreibens / Portfolios über die Motivation für die Studiengangswahl. Der Nachweis von Gebärdensprachkompetenz auf dem angegebenen Niveau entfällt bei Muttersprachlichkeit.
  • Titel Master of Arts (M.A.)
  • Inhalt Im – in der deutschsprachigen Universitätslandschaft einzigartigen – MA-Studiengang Gebärdensprachen – erwartet Sie eine fachliche Schwerpunktbildung, in der Sie im Rahmen von Forschungsprojekten Ihre individuellen Fragestellungen entwickeln. Der Studienplan sieht vor, dass Sie neben der Vertiefung Ihrer gebärdensprachlinguistischen und kulturwissenschaftlichen Kenntnisse im Pflichtbereich in betreuter selbständiger Arbeit in entsprechenden Modulen des Profilsbereichs ihrem Forschungsplan nachgehen, um ihn in der abschließenden Master-Thesis darzulegen.

    Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, den Gegenstand Gebärdensprachen Gehörloser aus (gebärdensprach-) linguistischer sowie kulturwissenschaftlicher Perspektive zu bearbeiten. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.

    Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, gebärdensprachliche Phänomene in ihren unterschiedlichen Funktionen und Ausprägungen detailliert beschreiben zu können, empirische Verfahren gezielt einzusetzen und theoretische Konzepte kritisch zu beurteilen. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung bescheinigt, dass die Studierenden einen soliden Überblick und einen souveränen Umgang mit Inhalten und Analysemethoden des Faches ebenso wie mit theoretischen Argumentationen gewonnen haben. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.

    Ablauf

    Der Masterstudiengang Gebärdensprachen gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Profilbereich und einen Wahlbereich.

    * Im Pflichtbereich (4 Module a 10 LP) belegen Sie die Module "Gebärdensprachlicher Strukturkurs ", "Evolution der Kommunikation und Ursprung der Sprache ", "Kulturwissenschaften " sowie "Gebärdensprachgemeinschaften " sowie "Empirische Gebärdensprachlinguistik " .
       
    * Im Profilbereich setzten Sie selbst Ihre eigenen Schwerpunkte und besuchen je ein forschungsbezogenes Modul ("Betreutes Forschen im Team") sowie ein weiteres gebärdensprachlinguistisches bzw. kulturwissenschaftliches Modul, das der theoretische Fundierung ihres Forschungsprojekt dienen soll .
       
    * Im Wahlbereich (20 LP) haben Sie die Möglichkeit, frei nach Neigung und Interesse Module und Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultät für Geisteswissenschaften zu belegen. Der Wahlbereich dient der Stärkung ihrer interdisziplinären Kompetenzen. Sie erwerben Kenntnisse in anderen Fachdisziplinen und lernen dabei, über die Grenzen ihres eigenen Spezialgebiets hinaus zu denken.

    Abschluss

    Im letzten Semester des Masterprogramms, also in der Regel im vierten Fachsemester, wird das Abschlussmodul belegt. Es besteht aus einem Kolloquium (1 SWS / 1 LP), der Anfertigung einer ca. 80seitigen Masterarbeit (Bearbeitungszeit: fünf Monate; 24 LP), sowie einer 45minütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP, inkl. Vorbereitungszeit). Bei der Berechnung der Endnote des Abschlussmoduls werden die Einzelleistungen mittels Leistungspunkten gewichtet. Die so ermittelte Endnote des Abschlussmoduls trägt mit einem Anteil von 25 % zur Gesamtnote des MA-Abschlusses bei. Die Ergebnisse der übrigen Modulprüfungen in Pflicht- und Profilbereich schlagen mit insgesamt 75 % in der Abschlussnote zu Buche.

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