ZieleDem Versicherungsrecht kommt in der täglichen Rechtspraxis große Bedeutung zu, wie sich nicht nur an der Einführung der entsprechenden Fachanwaltsbezeichnung zeigt. Dies eröffnet dem spezialisierten Juristen attraktive Betätigungsfelder in Anwaltschaft wie Unternehmen. Das Versicherungsrecht ist deshalb auch für Berufsanfänger sehr attraktiv, die nach Orientierung in einem durch scharfen Wettbewerb gekennzeichneten Arbeits- und Anwaltsmarkt suchen. Der Hamburger Studiengang konzentriert sich auf das Privatversicherungsrecht und berücksichtigt darüber hinaus die speziellen Bedürfnisse der Beratungspraxis. Neben dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht werden alle wichtigen Versicherungssparten der Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherung sowie das Seeversicherungs- und das internationale Versicherungsrecht abgedeckt. Besonderes Gewicht wird dem englischen Recht beigemessen, das zur besseren Orientierung an der Praxis in englischer Sprache behandelt wird. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines "Master of Laws" (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht darüber hinaus den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht". Der Abschluss wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vergeben
AnforderungenAbsolventen der Rechtswissenschaften (mind. Bachelor / 1. Staatsexamen) mit einschlägiger Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Absolventen der Betriebswirtschaftslehre oder verwandter Fächer mit einem erkennbaren rechtlichen/versicherungsrechtlichen Schwerpunkt können sich ebenfalls bewerben. Entsprechende Fachkenntnisse können in Einzelfällen auch durch einschlägige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, wobei ein Hochschulabschluss unbedingte Voraussetzung ist.
TitelMaster of Laws (LL.M.)
InhaltDer LL.M.-Studiengang Versicherungsrecht (Insurance Law) ist ein berufsbegleitendes, weiterbildendes Masterstudium (60 ECTS) über drei Semester. Es startet im Oktober und endet im März des übernächsten Jahres (18 Monate). Alle Semester finden in voll ausgestatteten Räumlichkeiten in Campus-Nähe der Universität Hamburg statt.
Einige Module können auf Anfrage auch einzeln gebucht werden, dabei gibt es nach bestandener Klausur eventuell die Möglichkeit das jeweilige Modul für die Fachanwaltsprüfung anrechnen zu lassen.
Erstes Semester (Oktober -März)
16 ECTS
Modul I: Allgemeines Versicherungsvertragsrecht (5 ECTS)
* Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
* Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
Die Module werden durch eine Vortragsveranstaltung zu aktuellen Fragen aus den Bereichen des Versicherungsrechts, der Versicherungswirtschaft, Versicherungsbetriebslehre und/oder Versicherungsmathematik ergänzt.
Die Vorlesungszeit endet mit Modul XII in der zweiten Dezemberwoche des dritten Semesters, so dass volle drei Monate für die Erstellung der Masterarbeit zur Verfügung stehen.