Psychotherapie M.Sc.

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Psychotherapie M.Sc.

  • Inhalt Studienbeginn 01. April (SoSe) / 01. Oktober (WiSe)Studienform/-dauer Vollzeit: 4 SemesterStudiengebühr ca. 695 Euro / Monat (Stand: Juni 2020 Anpassung möglich)Einschreibegebühr einmalig 100 EuroAbschluss Master of Science
    Einsatzgebiete

    Medizinische Versorgungszentren
    Kliniken
    Strafvollzug und Maßregelvollzug
    Stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

    Der Masterstudiengang Psychotherapie ist staatlich anerkannt durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mit Bescheid vom 14.04.2020, berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 16.03.2021 sowie fachlich durch die AHPGS akkreditiert. Damit sind Absolvent*innen des Masterstudiengangs Psychotherapie berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut*in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeuten*in erworben werden. Es gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und die Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen.
    Für Bachelorabsolventen, die bereits einen Abschluss haben oder kurz vor Abschluss stehen, empfehlen wir, die Übergangsfristen zu nutzen und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren. Eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, beispielsweise am HIP HafenCity Institut für Psychotherapie der MSH, führt gleichwertig zur Approbation.
    Der Masterstudiengang Psychotherapie wird an der Fakultät Humanwissenschaften der MSH angeboten. Die Fakultät hat den Status einer wissenschaftlichen Hochschule und ist damit einerUniversität gleichgestellt.
    Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), das nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychotherapie. Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten.
    Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
    Der Masterstudiengang Psychotherapie befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu,

    Störungen mit Krankheitswert festzustellen und zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen,
    das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln,
    Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren, 
    Patienten, andere Beteiligte oder andere zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären,
    gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten,
    auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren,
    berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen,
    aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.

    Zulassungsvoraussetzungen
    Für die Aufnahme in unser Masterstudium der Psychotherapie gibt es an der MSH folgende Zulassungsvoraussetzungen:

    Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 HmbHG
    Gemäß § 9 (4) des ab dem 01.09.2020 geltenden Psychotherapeutengesetzes wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Studiengang im Umfang von mindestens 180 CP gefordert, der von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist. Bei einem gleichwertigen Studienabschluss müssen die Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen.
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