Inhalt
Der Studiengang ist untergliedert in drei Schwerpunkte, die vorrangig durch ihre sprachtypologischen und historisch-kulturellen Differenzen definiert sind:
Schwerpunkt I: Austronesische Sprachen und Kulturen (Austronesistik)
Schwerpunkt II: Sprache und Kultur Thailands (Thaiistik)
Schwerpunkt III: Sprache und Kultur Vietnams (Vietnamistik)
Schwerpunkt I umfasst das insulare Südostasien mit der indonesischen Nationalsprache sowie deren klassische malaiische Sprache. Schwerpunkt II umfasst Thailand mit der thailändischen Nationalsprache. Schwerpunkt III umfasst Vietnam mit der vietnamesischen Nationalsprache sowie deren klassische Sprache Hán-Nôm.
Die Studierenden wählen entweder zwei Nationalsprachen aus zwei Schwerpunkten oder die Nationalsprache eines Schwerpunkts in Verbindung mit ihrer jeweiligen klassischen Sprache (wie Hán-Nôm oder klassisches Malaiisch). Letzteres ist nur möglich in den Schwerpunkten I und III.
Das Hauptfach Sprachen und Kulturen Südostasiens bietet drei obligatorische regionenspezifische Fachmodule an, die mit zwei Sprachprofilen kombiniert werden. Die regionenspezifischen Module umfassen Einführung in die Landeskunde Südostasiens, Geschichte Südostasiens sowie Sprachen und Literaturen Südostasiens.
Die Sprachprofile werden durch die Wahl von Indonesisch (Bahasa Indonesia), Thailändisch oder Vietnamesisch als Hauptsprache bestimmt, mit der eine regionale Schwerpunktsetzung auf Indonesien, Thailand oder Vietnam einhergehen kann. Bei den Zweitsprachen kann neben den erwähnten drei Sprachen zusätzlich Klassisches Malaiisch oder Klassisches Vietnamesisch (Hán-Nôm) gewählt werden.
Sprach- und Regionenprofile werden in den entsprechenden Sprach- bzw. regionenspezifischen Modulen realisiert. Im Bereich der Sprachmodule muss die Hauptsprache im Umfang von Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodul belegt werden. Hinzu kommt eine zweite Sprache im Umfang eines Einführungs- und Aufbaumoduls. Im Bereich der regionenspezifi-schen Module müssen die drei Pflichtmodule absolviert werden. Die Profilierung auf eines der Länder Südostasiens ergibt sich durch die Wahl der ersten regionalen Sprache.
Die Studierenden müssen mindestens ein Semester an einer Hochschule in der Zielregion studieren. In Absprache zwischen der bzw. dem Studierenden, der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer und der ausländischen Hochschule werden die zu absolvierenden Module im Umfang von 30 LP ausgewählt. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gewählten Module inhaltlich auf den Studienschwerpunkten der bzw. des Studierenden aufbauen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss das Auslandssemester in einem anderen als dem Zielland absolviert werden.
Das Auslandssemester kann ganz oder teilweise durch ein Praktikum in der Zielregion/Ausland ersetzt werden. Die Inhalte eines Praktikums in der Zielregion sind zwischen der bzw. dem Studierenden, der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer und dem Praxispartner schriftlich zu konkretisieren. Dabei soll sichergestellt wer-den, dass das Praktikum auf den Studienschwerpunkten des Studierenden aufbaut. Der Abschluss des Praktikums muss mit einer qualifizierten Praktikumsbescheinigung des Prakti-kumgebers nachgewiesen werden. Die Prüfungsleistung zum Praktikum besteht aus einem Bericht, der von der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer bewertet wird. Finanzierung und Organisation des Aufenthaltes im Zielland obliegen der bzw. dem Studierenden.
Dem Hauptfach ist eine obligatorische Lektüreliste zugeordnet. Das Abarbeiten der Lektüreliste wird mit 7 LP kreditiert. Die Lektüreliste wird zu Beginn des Studiums in geeigneter Form bekannt gemacht. Die Inhalte der in der Lektüreliste vorgesehenen Literatur sind Bestandteil der Modulprüfungen der regionenspezifischen Module.